FAQ

FAQ für Eigentümer

Sie geben alle administrativen Prozesse in professionelle Hand und haben mehr Zeit für andere Dinge.

Nach fest definierten Prozessen, schrittweise ohne Schlupf oder Verlust für das Objekt.

Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit mit unseren Kunden langfristig auf Nachhaltigkeit angelegt. Wir machen zu Beginn eine Bestandsaufnahme mit anschließender Analyse des Ist-Zustandes. Anhand der vorliegenden Ergebnisse wird eine langfristige Strategie entwickelt und mit dem Eigentümer abgestimmt. Durch regelmäßige Kontrolle (Soll-Ist-Vergleich) wird die Umsetzung sichergestellt. Darüber hinaus finden jährliche obligatorische Gespräche zum Status Quo mit unseren Kunden statt.

Wir übernehmen die regelmäßige technische Kontrolle im Objekt, die erforderliche Auftragsvergabe (für Kleinreparaturen bis max. 5.000,– Euro) und beaufsichtigen die Ausführung der notwendigen Maßnahmen.

Wir beauftragen nach Bedarf, z.B. bei technisch aufwendigen Projekten, welche spezielle Leistungen von Ingenieuren oder Architekten erfordern, externe Partnerunternehmen.

Ja, wir arbeiten mit einem auf Wohnungswirtschaft spezialisierten Anwalt zusammen.

Alle am Verwaltungsprozess beteiligte Unternehmen, vom Handwerker bis zum Hausmeister, sind qualitativ hochwertige und zuverlässige Partner, die sich längere Zeit in der Praxis bewährt haben. Alle Beteiligten müssen die egh-Philosophie in ihre Arbeit aufnehmen und in einheitlichen Prozessen umsetzen.

Während unserer Bürozeiten erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Außerhalb der Bürozeiten steht Ihnen Ihr persönlicher Zugang zu Ihrem Account zur Verfügung, der Ihnen eine schnellstmögliche Hilfe garantiert.

Wir berechnen für unsere Leistungen eine pauschale monatliche Vergütung, in der alle Kosten, die im üblichen Rahmen einer Verwaltung anfallen, enthalten sind. Darüber hinaus sind alle Kosten im Bereich Makler-Dienstleistungen bei Neuvermietungen. Einzig einmalige und außerordentliche Maßnahmen (z.B. umfangreiche Sanierungs-/ Umbau-/ Neubaumaßnahmen, Gutachten, größere juristische Expertisen etc.) werden nach vorheriger Absprache separat berechnet. Zu den Details unserer Vergütung beraten wir Sie gerne persönlich.

Im Regelfall vereinbaren wir 3 Jahre Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Individuelle Regelungen sind aber ebenfalls möglich.

Alle am Verwaltungsprozess beteiligten Personen werden kontinuierlich geschult und nehmen regelmäßig an wohnungswirtschaftlichen Seminaren teil.

Die egh GmbH ist über namhafte Versicherungsgesellschaften umfassend gegen jegliche Schadenrisiken in ausreichender Höhe, wie folgt, versichert.

Betriebs-Haftpflichtversicherung

  • Versicherer: Markel Pro Immobilienwirtschaft
  • Versicherungssumme: 3.000.000,00 EUR (2-Fach maximiert pro Versicherungsjahr)

Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung

  • Versicherer: Markel Pro Immobilienwirtschaft
  • Versicherungssumme: 500.000,00 EUR (2-Fach maximiert pro Versicherungsjahr)

Versicherte Risiken

Hausverwaltung Wohn- und Gewerbeobjekte, Facility-Management technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement, Flächen- und Einkaufscentermanagement, Tätigkeit als Immobilienmakler, Vermittlung von Mietverträgen, Entgegennahme von Mietkautionen, D&O Deckung, Cyber- und Dateneigenschäden

Vertrauensschaden-Versicherung

  • Versicherer: Pantaenius Unternehmensversicherungen
  • Versicherungssumme: 2.500.000,00 EUR (2-Fach maximiert pro Versicherungsjahr)

Versicherte Risiken

Eingriffe Dritter in das EDV-System, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Vertrauenspersonen, Schäden durch Dritte (bis 1.000.000,00 EUR), Vertragsstrafen (bis 1.000.000,00 EUR), Schäden durch fahrlässige Handlungen (bis 50.000,00 EUR)

FAQ für Mieter

Wohnungsmieter

zahlen grundsätzlich 2 Nettokaltmieten als Mietsicherheit. Diese ist spätestens bei Mietbeginn und/oder Übergabe der Wohnung vorab in einer Summe oder in 3 aufeinanderfolgenden Raten zu leisten. Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters auf einem Mietkautionskonto hinterlegt und banküblich (Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist) verzinst. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Mietbürgschaft nach den Vorgaben des BGB (§ ….).

Gewerbemieter

zahlen 3 Bruttowarmmieten inkl. gesetzlicher USt.
Ist das Mietverhältnis beendet, erfolgt die (Teil-) Rückgabe der Mietsicherheit, eventuell unter Einbehalt für verschuldete Mängel bzw. um eine mögliche Umlagennachzahlung zu sichern.

Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eine Jahres. Spätestens 12 Monate nach Ablauf der Periode müssen dem Mieter die Abrechnungen vorliegen. Diese Regelung gilt auch, wenn im Laufe einer Abrechnungsperiode gekündigt wird.

Ja. Auf Wunsch erhalten Sie einen verschlüsselten Sytemzugang zu Ihrem Account. Dort werden alle Dokumente zu Ihrer Einheit abgelegt und sind für Sie jederzeit einsehbar.

Die Kündigungsfrist von Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate. Diese muss schriftlich, spätestens am 3.Werktag des Monats (Achtung: Samstag zählt als Werktag!), bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder per Email sind nicht rechtskräftig. Die Zustellung sollte per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben erfolgen. Die Kündigung muss von allen Mietvertragsparteien unterschrieben sein.

Im Prinzip ja. Es gibt allerdings keine gesetzliche Verpflichtung, den vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Wir prüfen auch in diesem Fall die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie auch von Neumietern verlangt werden. Akzeptieren wir dann den vorgeschlagenen Nachmieter, findet trotzdem eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel und nötige Schönheitsreparaturen müssen selbstverständlich behoben und durchgeführt werden.

Vorab ist anzumerken, dass eine Frage zur Nebenkostenabrechnung oder ähnliches keinen Notfall darstellt! Stellen Sie einen Notfall wie z.B. Heizungsausfall, Rohrbruch oder Wassereintritt fest, erreichen Sie entweder den zuständigen Hausmeister vor Ort oder telefonisch unser Büro. Sollte dies nicht besetzt sein, wird für diese Fälle eine Notfall Rufnummer genannt.

! Bei Feuer, Hochwasser etc. ist unverzüglich die Feuerwehr/Leitstelle zu benachrichtigen.

! Bei Gasgeruch im Haus ist unverzüglich der Energieversorger zu benachrichtigen. Die Notfallrufnummer ist in der Regel an der Hinweistafel vermerkt.

Bei Schäden oder Mängeln (z.B. tropfender Wasserhahn, defekter Rolladen, kein Warmwasser, Heizkörper wird nicht warm etc.) wenden Sie sich bitte immer zuerst an den zuständigen Hausmeister vor Ort. Dieser wird den Schaden schnell begutachten und ihn direkt an uns weitermelden, damit eine Fachfirma beauftragt werden kann.

Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können in normaler Anzahl ohne unsere Zustimmung gehalten werden. Anders sieht es mit größeren Tieren wie Hunden und Katzen aus – hier ist eine Zustimmung von uns nötig. Bitte fragen Sie uns rechtzeitig, bevor  Sie beabsichtigen, sich ein Tier anzuschaffen, damit wir Ihnen, nach Prüfung der Sachlage, dann ggfs. eine entsprechende Tierhaltungsgenehmigung  zusenden können. Grundsätzlich gilt, dass gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Krach, Schmutz oder Geruch belästigen dürfen und dass die Sicherheit aller Bewohner an erster Stelle steht!

Der Verlust eines Schlüssels ist unserem Büro unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wir werden dann gegen Kostenerstattung für einen Ersatzschlüssel sorgen. Bei zentralen Sicherheitsschließsystemen muss aus Sicherheitsgründen zwingend die komplette Schließanlage ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür trägt der Mieter bzw. in der Regel dessen Haftpflichtversicherung.

Sollten Sie zum genannten Termin dem Wärmedienst keinen Zugang gewähren können, ist oftmals ein kostenfreier Zweittermin möglich. Dieser wird jedoch vom Wärmedienst selbst festgelegt. Jeder weitere Termin wird kostenpflichtig und ist durch den Nutzer selbst zu bezahlen. Meist ist auf der Terminbenachrichtigung des Wärmedienstes eine Telefonnummer für Rückfragen oder Terminvereinbarungen vermerkt.